Immobiliengutachten für Häuser in der Umgebung von Reinbek
Der Kauf eines Eigenheims ist für viele Menschen ein einmaliges Erlebnis, auf das sie sehr stolz sind. Das eigene Haus gilt oftmals als Start in einen neuen Lebensabschnitt, den man mit der Familie viele Jahre lang genießen möchte. Dafür nehmen die meisten Käufer einen nicht unerheblichen Kredit auf, der über viele Jahre bedient werden muss. Damit diese ohnehin hohe finanzielle Belastung die einzige bleibt, die der Käufer zu bewältigen hat, ist vor dem Kauf einer Immobilie unbedingt ihr Zustand gründlich zu prüfen. Das ist vor allem ratsam, wenn man ein Gebäude kauft, welches bereits mehrere Jahrzehnte alt ist. Doch allein das Alter ist nicht entscheidend für den Zustand, daher sollte man sich vom Baujahr nicht täuschen lassen. Sicherheit bietet in den meisten Fällen ein ausführliches Immobiliengutachten. Dieses erstellt die öbuv-Sachverständige Sibylle Kircher im Auftrag von Käufern und Verkäufern im Umkreis von Reinbek bei Hamburg.
Diese Faktoren sind bei der Begutachtung entscheidend
Bei einer professionellen Begutachtung einer Immobilie bezieht Sachverständige Sibylle Kircher zunächst die Lage des Grundstücks ein. Entscheidend ist neben der Lage selbstverständlich auch die Größe des umliegenden Grundstücks. Wertsteigernd kann eine ruhige Umgebung sein, beispielsweise bei einem freistehenden Haus ohne direkte Nachbarn. Weiterhin ist die Verkehrsanbindung in den Wert einer Immobilie einzubeziehen. Hauptsächlich geht es jedoch um das Gebäude selbst. Das Alter und der bauliche Zustand werden besonders intensiv betrachtet. Die Sachverständige wird prüfen, ob Feuchtigkeit ins Mauerwerk und die Innenwände gezogen ist. Solche Details sollten beim Hauskauf immer Beachtung finden, da die Behebung derartiger Mängel enorme Kosten verursachen kann.
Wer übernimmt die Kosten der Gutachterin?
Oftmals liegt ein lmmobiliengutachten bereits vor, wenn ein Haus verkauft werden soll. Ohne ein aktuelles Gutachten ist den meisten Interessenten das Risiko zu hoch, ein Haus zu kaufen. Daher haben die Verkäufer das Gutachten schon vor dem Verkauf in Auftrag gegeben und mussten die Kosten dafür tragen. Liegt ein solches Gutachten jedoch nicht vor, sollten Kaufinteressenten bei einem ernsthaften Interesse darüber nachdenken, es nach Absprache mit dem Verkäufer selbst in Auftrag zu geben. Zwar müssen sie, sollte keine anderweitige Regelung mit dem Verkäufer getroffen werden, die Kosten selbst tragen. Jedoch kann das Gutachten die Käufer im Ernstfall vor einem Fehlkauf bewahren.