Ausführliche Immobiliengutachten für Eigentümer im Umkreis von Schwarzenbeck

 

Ein ausführliches Wertgutachten bezüglich einer Immobilie wird meist benötigt, wenn ein Verkauf ansteht. Selbstverständlich hat der Verkäufer ein Interesse daran, sein Eigentum zu einem möglichst hohen Preis zu veräußern. Daher ist es ratsam, vor dem anstehenden Verkauf genau zu wissen, welchen Wert eine Immobilie besitzt. Da ein Laie jedoch nur schwer einen angemessenen Preis festlegen kann, bedient er sich eines Gutachtens, um keinen zu hohen oder zu niedrigen Preis zu fordern. Schließlich hat der Käufer im Gegenzug ein interesse daran, nicht zu viel Geld für die von ihm erworbene Immobilie zu zahlen. Liegt vor dem Abschluss eines Geschäfts ein Immobiliengutachten vor, können sich beide Seiten an diesem orientieren und sicher sein, dass der im Raum stehende Preis für das Objekt angemessen ist. Liegt ein solches Gutachten noch nicht vor, erstellt die öbuv-Sachverständige Sibylle Kircher dieses gerne im Auftrag des Eigentümers oder des interessenten.

Welche Aspekte berücksichtigt ein Gutachten über eine Immobilie?

Die Bewertung einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, bei dem verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, die ihren Wert entscheidend beeinflussen. Zunächst ist die Lage des Grundstücks maßgeblich. Schon allein wegen einer exklusiven Lage kann ein Grundstück einen hohen Wert besitzen, unabhängig davon, welche Gebäude überhaupt auf ihm errichtet sind. Soll jedoch explizit eine Immobilie bewertet werden, entscheiden ihre Größe, ihr Erhaltungszustand sowie die Ausstattung über den Wert. Zudem wird bei der Erstellung eines Wertgutachtens darauf geachtet, ob notwendige Modernisierungen durchgeführt wurden, etwa eine zeitgemäße Wärmedämmung. Die öbuv-Sachverständige Sibylle Kircher beachtet bei der Erstellung ihrer Gutachten diese Aspekte und liefert den Kunden aus Schwarzenbeck oder Umgebung eine umfangreiche Bestandsaufnahme seiner Immobilie.

Die Rolle des lmmobiliengutachtens außerhalb eines Verkaufs

Die Erstellung eines Wertgutachtens für eine Immobilie ist nicht nur sinnvoll, wenn man diese verkaufen möchte. Ein Gutachten sollte ebenfalls vorhanden sein, wenn eine Immobilie verschenkt wird. Da bei einer Schenkungje nach berücksichtigter Freibeträge Steuern anfallen, die sich nach dem Immobilienwert bemessen, sollte eine Schenkung niemals ohne vorherige Begutachtung vollzogen werden. Eine ähnliche Konstellation zeigt sich, wenn eine Immobilie vererbt wurde. Auch hierbei können Steuern anfallen. Familienangehörige werden jedoch durch großzügige Freibeträge entlastet. Dennoch sollte zur Sicherheit immer eine Experteneinschätzung eingeholt werden. Die öbuv-Sachverständige Sibylle Kircher berät ihre Kunden im Umkreis von Schwarzenbeck diesbezüglich ausführlich und steht ihnen bei ihren Anliegen zur Seite.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um mehr über eine optimale Immobilienberatung zu erfahren.